Ältestenkreis gewählt

Am 1. Advent haben 143 Gemeindemitglieder den neuen Ältestenkreis gewählt. Vielen Dank für diese rege Wahlbeteiligung!

Gewählt sind (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Christian Bauer
  • Annemarie Benz
  • Dr. Kai Dollinger
  • Lucian Eller
  • Anna-Lena Rausch
  • Susanne Veil-Bauer

Wir gratulieren den gewählten Ältesten herzlich und wünschen ihnen Gottes Segen für ihr Wirken.

Das ausführliche Wahlergebnis liegt bis zum Donnerstag, 11. Dezember 2025, während der Öffnungszeiten im Pfarramt zur Einsichtnahme aus. Gegen die Wahl kann von jedem wahlberechtigten Gemeindeglied bis zum 14. Dezember 2025 schriftlich ans Pfarramt (Friedrich-Dietz-Straße 3, 76307 Karlsbad) unter Angabe der Gründe Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch kann nur auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften gestützt werden.

Im Gottesdienst am Sonntag, 11. Januar 2026, um 10:00 Uhr werden die ausscheidenden Ältesten verabschiedet und die neugewählten in ihr Amt eingeführt. Wir freuen uns, wenn auch dann viele Gemeindemitglieder dabei sind.

Gemeindeversammlung am 8. März

Zur nächsten Gemeindeversammlung am kommenden Sonntag, 8. März 2020, im Anschluss an den Gottesdienst, also ca. 11:00 Uhr, in der Kirche, laden wir herzlich ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Wahl Vorsitz der Gemeindeversammlung
  2. Wahl Stellvertretung
  3. Jahresbericht des Ältestenkreises über die Leitung der Gemeinde 2019
  4. Informationen zur Konstituierung des neuen Kirchengemeinderats
  5. Informationen zur Vakanz
  6. Läuteordnung
  7. Verschiedenes

Wahlvorschlag für die Nachwahl in den Ältestenkreis

Der Ältestenkreis gibt bekannt, dass zur Nachwahl durch den Ältestenkreis nach § 16 Leitungs- und Wahlgesetz (LWG) folgende Gemeindeglieder vorgeschlagen werden:

  1.  Silvia Lehmann-Meister
  2. Vivien Neye

Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann bis zum 17.05.2019 gegen die Aufnahme dieser Gemeindeglieder in den Wahlvorschlag schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach §§ 3 bis 4 LWG nicht gegeben sind. Über einen Einspruch entscheidet der Gemeindewahlausschuss.

Nach Abschluss des Verfahrens nimmt der Ältestenkreis in seiner nächsten Sitzung die Wahl vor. Die Bekanntgabe und Einführung der Gewählten wird voraussichtlich im Gottesdienst an Pfingstsonntag, 09.06.2019, erfolgen.

Kandidatensuche für Nachwahl

Der Ältestenkreis gibt bekannt, dass nach § 16 des Leitungs- und Wahlgesetzes (LWG) der Evangelischen Landeskirche in Baden eine Nachwahl durch den Ältestenkreis zu erfolgen hat, da die Zahl der gewählten Kirchenältesten sechs unterschritten hat. An den Ältestenkreis können bis Sonntag, 05.05.2019, formlos Hinweise auf Gemeindeglieder gegeben werden, die bereit sind zu kandidieren.