Der Ältestenkreis gibt bekannt, dass zur Nachwahl durch den Ältestenkreis nach § 16 Leitungs- und Wahlgesetz (LWG) folgende Gemeindeglieder vorgeschlagen werden:
- Silvia Lehmann-Meister
- Vivien Neye
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann bis zum 17.05.2019 gegen die Aufnahme dieser Gemeindeglieder in den Wahlvorschlag schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach §§ 3 bis 4 LWG nicht gegeben sind. Über einen Einspruch entscheidet der Gemeindewahlausschuss.
Nach Abschluss des Verfahrens nimmt der Ältestenkreis in seiner nächsten Sitzung die Wahl vor. Die Bekanntgabe und Einführung der Gewählten wird voraussichtlich im Gottesdienst an Pfingstsonntag, 09.06.2019, erfolgen.