Maskenpflicht im Gottesdienst

Aufgrund der landesweiten Verschärfung der Schutzmaßnahmen hat auch die Landeskirche die Vorgaben für Gottesdienste angepasst.

Ab sofort ist bei allen Gottesdiensten das durchgehende Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend. Außerdem müssen von allen Anwesenden die Kontaktadressen dokumentiert werden.

Selbstverständlich werden wir diese Unterlagen gemäß aller Vorgaben des Datenschutzes aufbewahren und nur im Rahmen der verordneten Bestimmungen im Bedarfsfall den Gesundheitsbehörden zur Verfügung stellen. Nach vier Wochen werden die Daten vernichtet.

Für alle Gemeindeveranstaltungen gilt bis auf Weiteres, dass auch mit Mund-Nasen-Schutz nicht gesungen werden darf.