Der Ältestenkreis gibt bekannt, dass nach § 16 des Leitungs- und Wahlgesetzes (LWG) der Evangelischen Landeskirche in Baden eine Nachwahl durch den Ältestenkreis zu erfolgen hat, da die Zahl der gewählten Kirchenältesten sechs unterschritten hat. An den Ältestenkreis können bis Sonntag, 05.05.2019, formlos Hinweise auf Gemeindeglieder gegeben werden, die bereit sind zu kandidieren.